Benutzung von Marken
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Der eigentliche Zweck von Marken ist deren Benutzung.
Deshalb gibt es in den meisten Ländern - auch in Deutschland - einen mehr oder weniger ausgeprägten Zwang zur Benutzung (Benutzungszwang), der meistens bei 5 Jahren nach Markeneintragung einsetzt.
Weitere Stichworte zur Problematik:
- Vorratsmarken
- Abwehrmarken