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Filing a Trademark | Markenanmeldung

Markenanmeldungen

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Es gibt mehrere Markenarten.

Marken können schriftlich oder elektronisch angemeldet werden.

Die erste Reaktion ist die Empfangsbestätigung des DPMA, mit der auch das Aktenzeichen des Markenanmeldeverfahrens mitgeteilt wird.

Die erste inhaltliche Reaktion des Deutschen Patent-und Markenamtes (DPMA) nach einer Markenanmeldung ist häufig eine sog. Beanstandung. Im wesentlichen gibt es hier zwei Gruppen nach dem Gegenstand der Beanstandung: